5 Jahre Garantie auf unsere vollkeramischen Kronen und Brücken im Falle von Bruch oder Fraktur *
* Garantievoraussetzung: im zurückliegenden Garantiezeitraum mindestens einmal im Jahr eine durchgeführte zahnärztliche Kontrolle (Leistungsnummer 01 oder 0010) in unserer Praxis und eine durchgeführte Prophylaxebehandlung (umgangssprachlich: professionelle Zahnreinigung) alle 6 Monate bzw. 2 Mal im Kalenderjahr in unserer Praxis.
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